Lizenzbedingungen für Privatlizenzen

Aktuell gültige Version, zuletzt geändert am 15.07.2020.

Diese Bedingungen gelten für kostenpflichtige Lizenzen zur privaten Nutzung; dieser Lizenztyp wird nicht mehr angeboten. Wenn Sie GeneralSync weiternutzen wollen, erhalten Sie gerne eine kostenlose Gratislizenz. Eine Übersicht über weitere Lizenzbedingungen finden Sie hier.

1. Allgemeines

  1. Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend Lizenzbedingungen genannt) regeln Umfang, Rahmen und Voraussetzungen der Nutzungs- und sonstigen Rechte an den GeneralSync-Anwendungen, einschließlich der Benutzerdokumentation und sonstigem Begleitmaterial (nachfolgend Software genannt), die einem Kunden (nachfolgend Kunde genannt) beim Erwerb einer Lizenz zur Nutzung der Software von einem dazu autorisierten Vertragspartner eingeräumt werden (nachfolgend Verkäufer genannt).

  2. Im Rahmen dieser Lizenzbedingungen erhält der Kunde darüber hinaus Rechte zur Nutzung von Dienstleistungen, die von Dirk Steinmetz bereitgestellt werden (nachfolgend Anbieter genannt), z.B. um die Software und zugehörige Updates herunterzuladen. Weitere Details regelt Abschnitt 5 weiter unten in diesem Dokument.

  3. Die Lizenzbedingungen gelten entsprechend für die Überlassung neuer Programmversionen der Software (z.B. Patches, Bugfixes, Updates, Upgrades, etc.).

  4. Es wird empfohlen, verfügbare Updates schnellstmöglich einzuspielen, die Anweisungen in der Dokumentation zu beachten, regelmäßig Sicherungskopien aller Daten anzufertigen und diese sicher zu verwahren. Es ist dem Kunden bewusst, dass andernfalls Sicherheitsprobleme und Fehlfunktionen mit drastischen Konsequenzen (z.B. vollständiger Datenverlust) auftreten können.

  5. Diese Lizenzbedingungen beschreiben die Verpflichtungen des Anbieters abschließend. Der Anbieter übernimmt weder eine Garantie für die Richtigkeit oder Lauffähigkeit der Software noch für die Verfügbarkeit jedweder Dienstleistungen seinerseits. Der Verkäufer ist nicht befugt, Zusicherungen oder andere Aussagen im Namen des Anbieters auszusprechen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, die weitere Verpflichtungen des Anbieters zur Folge hätten, werden vom Anbieter nicht anerkannt, es sei denn, er hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

  6. Der Anbieter ist berechtigt, mit Zustimmung des Kunden den Inhalt dieser Lizenzbedingungen zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung der Bedingungen gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

  7. Die Software wird ausschließlich für private, nichtkommerzielle Zwecke lizenziert. Der Kunde erklärt, eine natürliche Person zu sein und bei Nutzung der Software weder für eine öffentliche Körperschaft, für ein Unternehmen oder anderweitig in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

2. Nutzungsrechte an der Software

  1. Lizenzvereinbarung:

    • Im Rahmen dieser Lizenzbedingungen werden dem Kunden die nicht ausschließlichen, widerruflichen und entsprechend der Bedingungen des Verkäufers zeitlich beschränkten Nutzungsrechte eingeräumt, um die Software herunterzuladen und für private Zwecke zu nutzen. Eine kommerzielle Nutzung ist aufgrund dieser Lizenzbedingungen nicht gestattet.

    • Die Lizenz beschränkt sich auf physische Geräte im Eigentum des Kunden oder unter der alleinigen Kontrolle des Kunden und/oder seiner Angehörigen, die mit dem Kunden im selben Haushalt leben (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister).

    • Innerhalb dieser Beschränkungen darf der Kunde seine Nutzungsrechte auch durch Dritte ausüben lassen (nachfolgend Nutzer genannt), wenn sich diese Dritten zur Einhaltung der Lizenzbedingungen verpflichten. Verstößt ein Nutzer gegen diese Lizenzbedingungen, haftet der Kunde für diesen Verstoß gemeinschaftlich mit dem Nutzer, der den Verstoß begangen hat.

  2. Die Software wird unter den Bestimmungen dieser Vereinbarung lizenziert, jedoch nicht übereignet. Die Software bleibt das Eigentum des Anbieters. Der Anbieter behält sich alle Rechte an vollständigen oder teilweisen Reproduktionen der Software, einschließlich ihrer Dokumentation, der Logos, Marken und der Schnittstellen vor.

  3. Die Lizenzvereinbarung umfasst alle derzeit bekannten und unbekannten Nutzungsarten, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind oder werden.

  4. Alle sonstigen Rechte, die über diesen Abschnitt hinaus dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben dem Anbieter allein vorbehalten. Persönlichkeitsrechte bleiben unberührt.

  5. Dem Kunden werden ein oder mehrere Lizenzschlüssel zur Verfügung gestellt, mit dem Software installiert und die Onlinedienste freigeschaltet werden können. Der Lizenzschlüssel ist durch den Kunden geheim zu halten. Erlangt neben Kunden, Nutzern, Verkäufer und Anbieter eine weitere Partei Zugriff auf einen Lizenzschlüssel, so ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

  6. Der Kunde muss den Lizenzschlüssel auch über die Gültigkeit dieser Lizenzbedingungen hinaus geheim halten, bis der Anbieter den Lizenzschlüssel gesperrt hat.

  7. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Lizenzschlüssel zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass diese auf eine unzulässige Art verwendet oder öffentlich bekannt werden.

  8. Die Lizenzvereinbarung wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung entsprechend seiner Vereinbarungen mit dem Verkäufer vollständig geleistet hat. Der Anbieter kann eine Benutzung der Software auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Abschnitt findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.

3. Weitere Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist berechtigt, sämtliche nicht gemäß Abschnitt 4 als Fremd- oder Open-Source-Software bezeichneten Teile der Software zu adaptieren, zu übersetzen oder abgeleitete Arbeiten zu erstellen. Diese Abwandlungen dürfen jedoch nicht an Dritte überlassen, verkauft, unterlizenziert oder auf sonstige Weise weitergegeben werden.

  2. Die Weitergabe etwaiger Änderungen an den Anbieter ist zulässig. Mit der Übermittlung solcher Änderungen räumt der Kunde dem Anbieter sämtliche Nutzungsrechte daran unentgeltlich und ohne Einschränkung ein. Diese dem Anbieter gewährte Lizenz besteht fort selbst wenn diese Lizenzbedingungen gekündigt werden oder anderweitig enden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die ihm übergebenen Änderungen auf irgendeine Weise zu verwenden.

  3. Der Kunde darf ohne ausdrückliche Genehmigung des Anbieters das Recht zur Nutzung der Software nicht verkaufen, verteilen, abtreten, unterlizenzieren, vermieten, verleasen oder anderweitig übertragen bzw. zuweisen. Eine Weitergabe der Software oder Abwandlungen davon an Dritte ist ausdrücklich verboten.

  4. Der Kunde nimmt außerdem zur Kenntnis, dass es ihm nicht gestattet ist, Hinweise zu Eigentumsrechten, die in der Software enthalten sind oder diesen hinzugefügt wurden, zu entfernen, zu verschleiern oder zu ändern. Dies gilt auch für Urheberrechts- oder Markenkennzeichen.

4. Fremd- und Open-Source-Software

  1. Die Software kann Software von Dritten (Fremdsoftware) und/oder Open-Source-Software enthalten, für die gesonderte Lizenzbedingungen zu beachten sind. Der Kunde kann an dieser Fremd- bzw. Open-Source-Software eventuell über diese Lizenzbedingungen hinausgehende Rechte erlangen, falls er sich mit diesen gesonderten Bedingungen einverstanden erklärt. Der Anbieter stellt diese Bedingungen mit der Software zum Download bereit.

5. Verwandte Dienstleistungen und Updates

  1. Mithilfe der Lizenzschlüssel oder der Software kann der Kunde oder ein Nutzer auf verschiedene Dienstleistungen des Anbieters zugreifen, z.B. zum Herunterladen der Software oder für Updates. Die Nutzung dieser Dienstleistungen kann für einige oder alle Funktionen der Software erforderlich sein (z.B. zur Lizenzvalidation).

  2. Diese Dienstleistungen werden unter den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters erbracht; dabei übertragene Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung des Anbieters verarbeitet und gespeichert. Der Kunde versichert, dass er selbst und jeder Nutzer diesen Bedingungen zustimmt.

  3. Der Anbieter darf im Rahmen dieser Dienstleistungen jederzeit Funktionen hinzufügen, entfernen oder verändern, auch ohne den Kunden diesbezüglich zu benachrichtigen. Entsprechend darf er auch den Funktionsumfang der Software im Rahmen von Updates beliebig verändern.

  4. Wenn der Kunde einen GeneralSync-Account auf der Webseite des Anbieters angelegt hat, kann es für bestimmte Funktionen erforderlich sein, dass sich der Kunde mit diesem Account anmeldet. Der Account kann dann weitere Funktionen freischalten, z.B. den Download der Software ohne die Eingabe eines Lizenzschlüssels. Der Account ist von diesen Lizenzbedingungen jedoch rechtlich unabhängig.

6. Lizenzdauer

  1. Die auf Basis dieser Lizenzbedingungen gewährte Lizenz beginnt und endet entsprechend den zwischen Verkäufer und Kunde festgelegten Bedingungen.

  2. Wenn die Lizenz endet, verliert der Kunde alle Rechte, die ihm im Rahmen dieser Lizenzbedingungen gewährt wurden. Er selbst und alle Nutzer sind daraufhin verpflichtet, die Nutzung der Software und lizenzierter Dienstleistungen einzustellen. Sämtliche Kopien der Software und ihrer Komponenten sind unverzüglich zu vernichten.

  3. Unbeschadet sonstiger Rechte des Anbieters erlischt die dem Kunden gewährte Lizenz automatisch, sofern er oder ein Nutzer gegen die Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen oder anderer Vertragsbestandteile verstößt.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union ist, bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zum Verbraucherschutz des EU-Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

  2. Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland und als Verbraucher auch keinen Wohnsitz in der EU hat, sind Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus und aufgrund dieser Lizenzbedingungen sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters, Freiburg im Breisgau. Daneben ist der Anbieter berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.